Psychotherapie​

Als Psychologischer Psychotherapeut verbinde ich in meiner Frankfurter Privatpraxis klinische Expertise mit Fingerspitzengefühl und einer klaren, einfachen therapeutischen Vorgehensweise

Privatpraxis für Psychotherapie Frankfurt am Main Westend Behandlungsspektrum

  • Neurodiversität (ADHS, ADS & Hochsensitivität)
  • Depressive Störungen & affektive Erkrankungen
  • Angststörungen (Phobien, Panikattacken, Zwänge, Trauma)
  • Burnout-Syndrom & Erschöpfung, Boreout-Syndrom
  • Chronische Anspannung, Nervosität & Unruhe
  • Schlafstörungen
  • Substanzmißbrauch (Alkohol, Drogen)
  • Verhaltenssucht (Kaufsucht, Spielsucht)
  • Somatoforme & Schmerzstörungen
  • Essstörungen
  • Persönlichkeitsakzentuierung & Persönlichkeitsstörungen

Private Psychotherapie Frankfurt am Main Westend Hochindividualisierte Behandlung auf Grundlage fundierter, wissenschaftlicher Methodik

Mein Behandlungsansatz ergänzt klassische Verhaltenstherapie mit bewährten Elementen aus der tiefenpsychologisch-fundierten, analytischen und systemischen Psychotherapie, individualisiert und flexibel auf Sie und Ihre Beschwerden abgestimmt.

Der Fokus der Behandlung liegt im Hier & Jetzt, auf dem systematischen Verständnis psychischer Funktionsmechanismen und zielgenauer Verhaltensmodifikation.

Psychotherapie Privat Frankfurt am Main Westend Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen zu Ablauf, Dauer & Kosten einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung.

Bitte verwenden Sie das Webseiten-Kontaktformular oder senden Sie eine Email an info@westendpsychotherapie.de. Ich antworte innerhalb von 24-48 Stunden (werktags) oder setze mich telefonisch mit Ihnen in Verbindung.

Zum Schutz Ihrer Privatsphäre halten Sie die Email möglichst datenarm. Es genügt die Angabe Ihres Namens, Alters, ggf. Berufs, Telefonnummer und ob Sie privat versichert, beihilfeversichert oder Selbstzahler sind.

Ja, Termine können per zertifizierter Video-Software online stattfinden, was die Flexibilität erhöht, Zeit und Energie spart. Zum Kennenlernen ist es vorteilhaft, wenn der erste Termin in Präsenz in meiner Praxis stattfindet.

Im Rahmen des Erstgesprächs informiere ich Sie über alle notwendigen Modalitäten. Sie erhalten eine Einschätzung des Schweregrades der Beschwerden, der voraussichtlichen Behandlungsdauer sowie konkrete Handlungsempfehlungen, wie sie den Beschwerden initial entgegenwirken können.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte verfügen seit einer Neuregelung ab 01.07.2024 über ein Stundenkontingent von 27 Therapiestunden pro Jahr (3x 50 Minuten Therapeutische Sprechstunde und 24x 50 Minuten Akut- oder Kurzzeitherapie). Bei einer Langzeittherapie stehen regelmäßig mindestens 40 Therapiestunden (50 Minuten) zur Verfügung. Ein privater Krankenversicherungsvertrag kann davon abweichende Vereinbarungen enthalten.

Bei leichten Beschwerden können 5-10 Therapiesitzungen über einen Zeitraum von 3-4 Monaten ausreichend sein, bei mittleren Beschwerden etwa 20-25 Sitzungen über Zeitraum von 6-9 Monaten. Bei schwergradigen oder chronifizierten Beschwerden dauert die ambulante Behandlung länger, ein stationärer Aufenthalt kann in solchen Fällen den Behandlungsverlauf erheblich beschleunigen.

Bereits das Erstgespräch sorgt für Entlastung. Sie sind im Anschluß gelassener, positiver gestimmt, innerlich sortierter. Sie kommen gerne zu mir in die Therapie und es fällt Ihnen leicht, unsere Termine wahrzunehmen.

Bei durchschnittlicher Erkrankungsschwere im ambulanten Behandlunsgbereich treten spürbare Verbesserungen bei herkömmlichem Verlauf nach etwa 8-10 Therapiesitzungen auf.

Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ). Mein Stundensatz liegt zwischen 153,00 € und 204,00 €, je nachdem, ob es sich um eine Therapeutische Sprechstunde, Probatorische Sitzung, Kurzzeit-, Akut- oder Langzeit-Therapie handelt. 

Als Privatpraxis besteht mit Ausnahme des Kostenerstattungsverfahrens (§ 13 III 3 SGB) nicht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Kassen. Als gesetzlich Versicherte/r können Leistungen einer Privatpraxis regelmäßig nur als Selbstzahler/in in Anspruch genommen werden.